Pflege und Versorgung zu Hause nach SGB 11

Begleitung, Unterstützung oder Übernahme der Körperpflege, Mobilisation, Transfers und Hilfen bei den alltäglichen Verrichtungen. Diese Leistungen werden in der Regel über Ihr Pflegebudget (Pflegesachleistungen/Entlastungsbetrag/Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege) von der Pflegekasse übernommen. Wir erstellen Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag.

Behandlungspflege nach SGB 5

Behandlungspflege nach Verordnung häuslicher Krankenpflege von Ihrem Hausarzt. z.B. Anlegen von Kompressionsverbänden, Medikamentengabe, Insulintherapie und ähnliches Diese Leistungen übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse.